Austritt Mitarbeiter – wie muss ich den Arbeitnehmer über seinen Versicherungsschutz informieren?

Expertise 02.07.2020


Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Mitarbeiter bei Austritt aus der Firma über die Weiterführung ihrer Sozialversicherungen zu informieren: Art. 331 Abs. 4 OR «Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer über die ihm gegen eine Vorsorgeeinrichtung oder einen Versicherungsträger zustehenden Forderungsrechte den erforderlichen Aufschluss zu erteilen.»

Diese Informationspflicht beschränkt sich nach der jüngsten Gerichtspraxis nicht bloss auf die klassische Vorsorge im Bereich von Alter, Tod und Invalidität, sondern auch auf die Unfall-, Krankentaggeldversicherungen und andere Formen der Vorsorge. In einem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2010 wurde ein Arbeitgeber zu vollem Schadenersatz verpflichtet, weil er seinem Mitarbeiter nicht darauf hingewiesen hat, dass dieser die Krankentaggeldversicherung nach Austritt aus der Firma über eine Einzeltaggeldversicherung weiterführen kann (4A_186/2010). Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber im schlimmsten Fall mit einer Schadenersatzforderung in der Höhe von 80% zweier Jahreslöhne konfrontiert werden kann. Fakt ist:  Arbeitnehmer sind immer besser informiert und immer weniger gehemmt, ihre Rechte auf dem Gerichtsweg durchzusetzen.

Wir empfehlen (zumindest bei Festanstellungen): Der Arbeitnehmer sollte vor Austritt schriftlich über sämtliche versicherungsrechtlichen Auswirkungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinge-wiesen werden. Die Kenntnisnahme durch den Arbeitnehmer sollte aus Beweisgründen mit Unter-schrift bestätigt werden. Die Vorlage auf den folgenden zwei Seiten können hierfür verwendet werden. Die in Punkt 5 erwähnte Dokumente können direkt beim jeweiligen Versicherer eingeholt werden (bei Problemen, helfen wir gerne weiter).

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Malick Gueye

Bereichsleiter Gastronomie und Hotellerie & Mitglied des Kaders